Grundsätze
Das Lösen von Problemen beginnt immer im Gespräch zwischen den direkt Betroffenen. Wir gehen Probleme frühzeitig an.
Wir schauen konstruktive Kritik grundsätzlich als Chance an und nehmen sie sowohl mündlich als auch schriftlich entgegen. Anonyme Anschuldigungen weisen wir jedoch von uns.
Wir signalisieren immer wieder, dass Kritik keine negativen Auswirkungen auf SchülerInnen haben soll und bemühen uns auch darum. Als Lehrkraft holen wir rechtzeitig Hilfe.
Als Kommissionsmitglied nehmen wir Kritik entgegen, geben sie aber unbearbeitet an die zuständige Stelle (nach Stufenmodell) weiter. Es empfiehlt sich, von heiklen Gesprächen auf jeder stufe aktennotizen herzustellen. diese werden allen Anwesenden zugesandt, jedoch nicht gegengezeichnet.
1. Eltern, Lehrkräfte
Eltern haben das Recht
- bei Lehrkräften nachzufragen
- sorgen mitteilen zu können
- informationen zu erhalten
- freundlich behandelt zu werden
2. Eltern, Lehrkräfte, Schulleiter
Lehrkräfte haben das Recht
- Unkorrektheiten/ Unflätiges nicht zu akzeptieren
- ein gespräch abzubrechen und neu anzusetzen
- sich nicht rechtfertigen zu müssen
- freundlich behandelt zu werden
3. Die Eltern, Lehrkräfte, Gesamtschulleiter
Die Schulleitung vermittelt, klärt, moderiert und beurteilt (unter Umständen unter Beizug weiterer Instanzen wie Erziehungsberatung, Schularzt, Supervisorin). Je nach Situation werden die 2. und 3. Stufe gmeinsam angegangen.
4. Eltern, Lehrkräfte, Gesamtschulleiter, Schulkommission
die Kommission tritt als Aufsichtsbehörde auf (Diskretion, Ausstandspflicht, AktenNotiz, Massnahmen).
5. Eltern, Lehrkräfte, Gesamtschulleiter, Schulkommission, Schulinspektorin
Das Schulinspektorat ist Beschwerdeinstanz (moderieren, koordinieren, beaufsichtigen)